Fernwartung-Remote Service

Fernwartung via AnyDesk für PC, Mac und Linux oder andere.

Sie können hier zusammen mit einem Mitarbeiter*in von VOCTO eine Fernwartungssitzung starten.

Dieser Service steht Ihnen nur nach Rücksprache mit einem VOCTO-Mitarbeiter*in zur Verfügung. Dieser wird sie dann bitten die Fernwartungssitzung über diese Seite zu eröffnen.

  • Die Verbindung wird verschlüsselt, über gesicherte Internet-Server aufgebaut.
  • Der Bildschirminhalt Ihres PC ist erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung für einen VOCTO-Mitarbeiter*in möglich.
  • Die Übernahme der Steuerung Ihres PCs ist erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung möglich.
  • Es erfolgt keine Installation von Fremdprogrammen auf Ihrem PC, falls aber Treiber, etc. installiert werden sollten wird die ausdrücklich mit ihnen besprochen
  • Daten können nicht unbemerkt oder unberechtigt von Ihrem PC gelöscht bzw. entfernt werden.
  • Eine aufgebaute Sitzung kann von Ihnen jederzeit beendet werden.

VOCTO übernimmt keinerlei Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support stehen. Die gesamte Sitzung wird zu Kontrollzwecken aufgezeichnet.

Nutzungsvereinbarung Fernwartung

Zusätzlich zu den Serviceleistungen bietet VOCTO an, den Kunden*in über die Fernwartungs-Software bei der Installation oder Migration seiner Hard- und Softwarelösungen sowie bei der Analyse und Beseitigung von Störungen zu unterstützen.

Hierzu kann der Kunde*in bestimmen wie der VOCTO-Mitarbeiter auf den Computer des/der Kunden*in zugreifen kann. Dies kann entweder nur lesend oder aber auch mit Fernsteuerungsmöglichkeit geschehen. Bei der Fernsteuerung gibt es die Möglichkeit der Datenveränderung.

Dies vorausgeschickt, schließen die Parteien folgende Vereinbarung:

  • 1 Leistung und Vergütung

Die Serviceleistungen die unter Verwendung der Fernwartungs-Software erbracht werden beziehen sich in der Regel auf Produkte  und Dienste (bsp. VOCTO+) die von VOCTO bereitgestellt werden.
Diese Leistungen werden im Kunden*inauftrag erbracht und sind zusätzliche Dienstleistungen, die vom Kunden gesondert zu bezahlen sind.

  • 2 Leistungszeit

Die bereits erwähnten Leistungen werden von VOCTO in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 15:00  und 19:00 Uhr erbracht.

  • 3 Sicherheit/Datenschutz
  1. Zur Sicherheit übermittelt der Kunde*in eine sogenannte Sitzungsnummer und ggf. ein Kennwort an den VOCTO-Mitarbeiter*in, welche diese/er auf seiner Seite eingeben muss. Nur nach Eingabe dieser Sitzungsnummer und des Kennworts bzw. der Annahme der Verbindung auf Kunden*in-seite wird eine Kommunikation zwischen den beiden Teilnehmern über das Internet hergestellt. Die Übertragung der Daten erfolgt hierbei verschlüsselt.
  2. Alle Zugriff die auf das System des Kunden*in stattfinden werden auf der Seite des Kunden protokolliert. Diese Protokollierung darf nicht abgeschaltet werden.
  3. Sollte der Kunde*in Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellen, die bei der Fernwartung aufgetreten sind oder die einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen, muss der Kunde*in VOCTO unverzüglich darüber informieren.
  4. Sofern im Rahmen der Fernwartung Kenntnisse über Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmaßnahmen des Kunden*in erlangt werden, ist VOCTO verpflichtet diese geheim zu halten und darf diese in keinem Fall an Dritte weiter geben.
  5. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden*in, aktuelle und regelmäßige Datensicherungen in geeigneter Form zu betreiben, so daß eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorenen Daten gewährleistet ist (falls zum Beispiel Windows auf der Haupt-Festlatte neu installiert werden muss).
  • 4 Haftung
  1. Gleich aus welchem Rechtsgrund leistet VOCTO Schadenersatz bei Vorsatz und Fehlen einer Sachbeschaffenheit, deren Vorliegen VOCTO garantiert hat, in voller Höhe;
    1. bei grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn durch die Verletzung der wesentlichen Pflicht der Vertragszweck gefährdet wird, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte;
    2. einen in der Höhe über Punkt 1.2. hinausgehenden Schadensersatz leistet VOCTO, wenn VOCTO gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
    3. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie der Einwand des Mitverschuldens bleiben unberührt.
    4. Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Folgeschäden, insbesondere solche aus Betriebsunterbrechung und entgangenem Gewinn, werden von VOCTO nicht ersetzt. Dies gilt nicht hinsichtlich solcher Schäden, die auf das Fehlen einer solchen von VOCTO garantierten Sachbeschaffenheit zurückzuführen sind, die den eingetretenen Schaden verhindern sollte.
    5. Im Falle eines besonderen Schadensrisikos des Kunden*in, welches für VOCTO nicht erkennbar ist, hat der Kunde*in VOCTO hierüber zu informieren. Der Kunde*in ist verpflichtet, dieses besondere Risiko zu versichern und dies gegenüber VOCTO zu belegen.
  2. VOCTO haftet nicht für Mängel, die dadurch verursacht werden, dass vom Kunden*in von den Einsatzbedingungen der Lizenzsoftware abgewichen wird. Auftretende Mängel hat der Kunde*in VOCTO unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Dokumentation der Fehler.
  3. VOCTO haftet ferner nicht für Mängel, die nach kunden*in-seitigen Änderungen/Updates des Betriebs- oder Netzwerksystems oder durch kunden*in-seitige Änderung der Hardwarekonfiguration auftreten.
  4. Sollten sich aus dem Einsatz der Fernwartungs-Software Beeinträchtigung oder Mängel im Computer oder Netzwerksystem des Kunden*in ergeben, so ist auch hierfür eine Haftung durch VOCTO ausgeschlossen.
  • 5 Zustandekommen des Vertrages

Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden*in und dem Rechner eines VOCTO Mitarbeiters erkennt der Kunde*in die vorgenannten Bedingungen für die Fernwartung per Fernwartungs-Software an.

  • 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig,Köln Germany. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil für diesen Vertrag sind.

Durch Klick auf einen der Download-Links akzeptieren Sie obige Nutzungsvereinbarung für die Fernwartung.

Noch mehr Betriebsprogramme

Von AnyDesk für unseren Remote Service